Rechtsprechung
   BPatG, 12.12.2000 - 34 W (pat) 30/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20794
BPatG, 12.12.2000 - 34 W (pat) 30/00 (https://dejure.org/2000,20794)
BPatG, Entscheidung vom 12.12.2000 - 34 W (pat) 30/00 (https://dejure.org/2000,20794)
BPatG, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 34 W (pat) 30/00 (https://dejure.org/2000,20794)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,20794) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BPatGE 43, 230
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86

    Zulässigkeit der Änderung des Patents im Einspruchs- und

    Auszug aus BPatG, 12.12.2000 - 34 W (pat) 30/00
    Ohne Einwilligung des Patentinhabers kann er nicht von der vom Patentinhaber gebilligten Fassung des Patentes abweichen (BGH GRUR 1989, 103 - Verschlußvorrichtung für Gießpfannen).
  • BPatG, 24.04.1996 - 20 W (pat) 37/94
    Auszug aus BPatG, 12.12.2000 - 34 W (pat) 30/00
    Vielmehr muß hier das Patent insgesamt widerrufen werden (BPatG GRUR 1997, 48 - Farbbildbearbeitungseinrichtung; Schulte, aaO, § 59 Rdn 114).
  • BPatG, 24.07.2012 - 4 Ni 21/10

    Fixationssystem - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fixationssystem" -

    Insoweit hat der Senat allerdings Bedenken, ob allein die hiermit angestrebten besseren Durchsetzungsmöglichkeiten für das Patent ein solches Rechtsschutzbedürfnis und die Zulässigkeit begründen können (so Engel GRUR 2009, 248, 251), weil das Patentnichtigkeitsverfahren nicht der Verbesserung dieser Möglichkeiten dient (zur entsprechenden Diskussion im Einspruchsverfahren bei der Aufstellung neuer Unteransprüche und beschränkter Verteidigung des Hauptanspruchs bereits: BPatGE 43, 230 = BlPMZ 2001, 223 - Spülgut; a. A. BPatGE 44, 240 = GRUR 2002, 327, 330 - Erstes Impulssignal).

    Es ist umstritten, ob und inwieweit in der Aufstellung neuer Patentansprüche noch eine zulässige beschränkende Verteidigung eines erteilten Patents im Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren gesehen werden kann oder ob dies eine unzulässige sonstige Gestaltung des erteilten Patents darstellt, für die ein Rechtsschutzbedürfnis nicht anerkannt werden kann (zum Einspruchsverfahren und der Aufstellung neuer Unteransprüche: BPatGE 43, 230 = BlPMZ 2001, 223 - Spülgut; a. A. BPatGE 44, 240 = GRUR 2002, 327, 330 - Erstes Impulssignal; ablehnend und auf fehlende Veranlassung abstellend Benkard, PatG, 10. Aufl., § 59 Rdn. 46d).

  • BPatG, 20.10.2015 - 4 Ni 6/14

    Verfahren zum Prüfen von Reifen - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren

    Wie der Senat bereits in der Entscheidung "Fixationssystem" angesprochen hat, kann dieser Auffassung zwar den Gedanken der Prozessökonomie und der Vermeidung des isolierten Beschränkungsverfahrens nach § 64 PatG für sich reklamieren (vgl. BPatG GRUR 2013, 487 - Fixationssystem); andererseits erscheint die Forderung nach einer durch den Angriff "veranlassten" Beschränkung nicht unberechtigt (so auch BPatG Beschl. v. 28.7.2008 - 9 W (pat) 405/05; BPatGE 49, 84 = BlPMZ 2006, 212 - Sektionaltorblatt, grundsätzlich die Zulässigkeit für nebengeordnete Ausführungsformen verneinend, aber Ausnahmen aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht ausschließend; zu Unteransprüchen BPatGE 43, 230 = BlPMZ 2001, 223 - Spülgut), die letztlich Ausdruck der Forderung nach einem qualifizierten Rechtsschutzinteresse ist und insbesondere auch nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA und von Regel 43 AOEPÜ aufgestellt wird (vgl. Podbielski in Singer/Stauder EPÜ 6. Aufl. Art. 101 Rn. 106 m. w. N. zur Nebenordnung mit eingehender Begründung EPA T 263/05 ABl. 2008, 329).
  • BPatG, 26.04.2017 - 9 W (pat) 3/14

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Drehmomentübertragungseinrichtung" - das

    Somit besteht für den Patentinhaber jedenfalls dann kein Rechtsschutzbedürfnis noch nach Patenterteilung im Rahmen des Einspruchs-Beschwerdeverfahrens bzw. Einspruchsverfahrens einen neuen echten Unteranspruch aufzustellen, dessen kennzeichnendes Merkmal in den erteilten Patentansprüchen weder enthalten noch irgendwie angesprochen, sondern allein der Beschreibung zu entnehmen ist, wenn das Patent nicht auch durch eine Neufassung des Hauptanspruchs zugleich beschränkt verteidigt wird (BPatG, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 34 W (pat) 30/00 -, BPatGE 43, 230-232 - Spülgut - in Verbindung mit BPatG, Beschluss vom 21. November 2001 - 20 W (pat) 17/00 -, BPatGE 44, 240-253 - erstes Impulssignal).
  • BPatG, 13.03.2019 - 9 W (pat) 28/15
    Der von der Einsprechenden herangezogene Fall (vgl. Schulte unter der Rdn. 168 zum § 59 PatG (BPatGE 43, 230 - Spülgut)), wonach ohne Bezug zu einem möglichen Einspruchsgrund neue Unteransprüche aufgestellt sind, ist nicht einschlägig, da im vorliegenden Fall das Aufstellen der Ansprüche als Reaktion auf den Widerrufsantrag gemäß den in § 21 PatG ausgeführten Gründen erfolgte.
  • BPatG, 07.02.2013 - 11 W (pat) 314/11

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Hochwirksame Umwandlung von Stickoxiden in

    D2 BPatG, Beschluss vom 12.12.2000 - 34 W (pat) 30/00.
  • BPatG, 20.11.2001 - 21 W (pat) 45/00
    Die von der Patentinhaberin angeregte Rechtsbeschwerde war nicht zuzulassen, da es auf die Frage, ob für die Gegenstände der in der mündlichen Verhandlung überreichten neuen nebengeordneten Ansprüche seitens der Patentinhaberin ein Rechtsschutzbedürfnis vorliege (vgl auch BPatGE 43, 230; Entscheidung T 295/87 Technische Beschwerdekammer EPA Abl 1990, 470), nicht mehr ankam.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht